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Abschleppdienst Königsbrunn
Abschleppdienst Cakmak
Inhaber Ibrahim Cakmak
Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn
Tel.: 0160 75 63 469 · 08231 30 19 871
info@abschleppdienst-cakmak.de
www.abschleppdienst-cakmak.de

Abtretungserklärung

zur kostenpflichtigen Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge

1. Auftraggeber / Grundstücksberechtigter
Firma / Name
 
Ansprechpartner
 
Straße, Hausnummer
 
PLZ
 
Ort
 
Telefon
 
E-Mail
 
2. Objekt / Grundstück
Adresse des betroffenen Grundstücks / Parkplatzes
 
Art der Fläche (Wohnanlage / Gewerbe / Privatgrundstück / Sonderzone)
 
Beschilderung vorhanden?
☐ ja, deutlich sichtbar    ☐ ja, eingeschränkt    ☐ nein
3. Erklärung

Der unter Punkt 1 genannte Auftraggeber (nachstehend „Berechtigter") ist Eigentümer bzw. unmittelbarer Besitzer der unter Punkt 2 bezeichneten Fläche und damit verfügungs- und entscheidungsberechtigt.

Der Berechtigte beauftragt hiermit den Abschleppdienst Cakmak, Inhaber Ibrahim Cakmak, Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn (nachstehend „Auftragnehmer"), das/die nachfolgend bezeichnete(n) widerrechtlich auf der oben genannten Fläche abgestellte Fahrzeug(e) zu entfernen und auf ein bewachtes Gelände zu verbringen.

Der Berechtigte tritt seine Ansprüche auf Erstattung der Abschlepp-, Verwahrungs- und Verwaltungskosten gegenüber dem Fahrer / Halter des Fahrzeugs gemäß §§ 683, 670, 823, 1004 BGB sowie §§ 398 ff. BGB an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, gerichtlich geltend zu machen und die Herausgabe des Fahrzeugs von der Zahlung der Kosten abhängig zu machen (Unternehmerpfandrecht gem. §§ 647, 704 BGB).

4. Betroffenes Fahrzeug
Amtliches Kennzeichen
 
Fahrzeugmarke / -typ
 
Farbe
 
Genauer Standort (Stellplatz-Nr., Zufahrt, …)
 
Datum/Uhrzeit der Feststellung
 
Tatbestand / Anmerkung
 
5. Versicherung
  1. Der Berechtigte versichert, das Verfügungsrecht über die unter Punkt 2 genannte Fläche zu besitzen.
  2. Das genannte Fahrzeug wurde widerrechtlich, ohne Einverständnis des Berechtigten und entgegen einer deutlich sichtbaren Beschilderung abgestellt.
  3. Es bestand keine konkludente oder ausdrückliche Erlaubnis zum Abstellen.
  4. Der Berechtigte verpflichtet sich, im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer