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Abschleppdienst Königsbrunn
Abschleppdienst Cakmak
Inhaber Ibrahim Cakmak
Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn
Tel.: 0160 75 63 469 · 08231 30 19 871
info@abschleppdienst-cakmak.de

Rahmenvereinbarung

zur dauerhaften Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge

Auftraggeber
Firma / Hausverwaltung / Name
 
Vertretungsberechtigt
 
Anschrift
 
Telefon / E-Mail
 
Auftragnehmer

Abschleppdienst Cakmak
Inhaber: Ibrahim Cakmak
Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn
Tel.: 0160 75 63 469
info@abschleppdienst-cakmak.de

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt das Entfernen, Verbringen und Verwahren widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge auf dem/den unter Anlage A bezeichneten Grundstück(en) des Auftraggebers.

(2) Die Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch den Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person fernmündlich, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Web-Formular des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber tritt seine Forderungen gegen die jeweiligen Fahrer/Halter der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge gemäß §§ 398 ff. BGB hiermit pauschal an den Auftragnehmer ab. Eine entsprechende Einzel-Abtretungserklärung wird dem Auftraggeber digital bereitgestellt.

§ 2 Verfügungsrecht und Beschilderung

(1) Der Auftraggeber versichert, über das/die Grundstück(e) im Sinne dieser Vereinbarung verfügungsberechtigt zu sein.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an jeder Zufahrt eine deutlich sichtbare Beschilderung mit dem Hinweis „Privatgrundstück – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" angebracht ist. Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei der Beschaffung.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Annahme der Aufträge 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche
  2. Anfahrt zum bezeichneten Standort in der Regel binnen 30 Minuten
  3. Dokumentation des Tatbestandes mit Datum, Uhrzeit, Lichtbild und ggf. Zeugen
  4. Sachgerechtes Verladen und Abtransport mit geeignetem Bergungsfahrzeug
  5. Verwahrung auf einem bewachten Betriebsgelände
  6. Eigenständige Abwicklung mit dem Halter / Fahrer einschließlich Kosteneinzug
  7. Quartalsweise Berichterstattung an den Auftraggeber über durchgeführte Einsätze (auf Wunsch)

§ 4 Vergütung

(1) Für den Auftraggeber entstehen keine Kosten, sofern eine deutliche Beschilderung vorhanden ist und das Verfügungsrecht des Auftraggebers besteht.

(2) Der Auftragnehmer rechnet seine Leistungen unmittelbar mit dem Fahrer/Halter des Fahrzeugs ab. Hierfür gilt die im Anhang B beigefügte Preisliste, die jährlich angepasst werden kann.

(3) Sollte sich im Einzelfall nachträglich herausstellen, dass kein Vergütungsanspruch gegen den Halter durchgesetzt werden kann (z. B. weil Beschilderung fehlte oder eine Erlaubnis bestand), trägt der Auftraggeber die nachgewiesenen Kosten in Höhe der Anlage B.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Wahrheitsgemäße Angabe der Tatumstände bei jeder Beauftragung
  2. Aufrechterhaltung der Beschilderung gemäß § 2 Abs. 2
  3. Mitwirkung im Streitfall (Zeugenaussage, Bestätigung des Sachverhalts)
  4. Unverzügliche Information bei Änderungen des Verfügungsrechts oder Eigentumsübergang

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt; Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Der Auftragnehmer unterhält eine branchenübliche Betriebs- und Verkehrshaftpflichtversicherung.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Der Auftragnehmer ist verpflichteter Empfänger im Sinne von Art. 28 DSGVO, soweit zur Auftragsabwicklung erforderlich.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Königsbrunn.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(5) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers, abrufbar unter www.abschleppdienst-cakmak.de/agb.

Anlage A – Vereinbarte Objekte

Nr.BezeichnungAdresseAnzahl Stellplätze
1   
2   
3   
4   
Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer