zur dauerhaften Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge
Abschleppdienst Cakmak
Inhaber: Ibrahim Cakmak
Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn
Tel.: 0160 75 63 469
info@abschleppdienst-cakmak.de
(1) Der Auftragnehmer übernimmt das Entfernen, Verbringen und Verwahren widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge auf dem/den unter Anlage A bezeichneten Grundstück(en) des Auftraggebers.
(2) Die Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch den Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person fernmündlich, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Web-Formular des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber tritt seine Forderungen gegen die jeweiligen Fahrer/Halter der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge gemäß §§ 398 ff. BGB hiermit pauschal an den Auftragnehmer ab. Eine entsprechende Einzel-Abtretungserklärung wird dem Auftraggeber digital bereitgestellt.
(1) Der Auftraggeber versichert, über das/die Grundstück(e) im Sinne dieser Vereinbarung verfügungsberechtigt zu sein.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an jeder Zufahrt eine deutlich sichtbare Beschilderung mit dem Hinweis „Privatgrundstück – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" angebracht ist. Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei der Beschaffung.
(1) Für den Auftraggeber entstehen keine Kosten, sofern eine deutliche Beschilderung vorhanden ist und das Verfügungsrecht des Auftraggebers besteht.
(2) Der Auftragnehmer rechnet seine Leistungen unmittelbar mit dem Fahrer/Halter des Fahrzeugs ab. Hierfür gilt die im Anhang B beigefügte Preisliste, die jährlich angepasst werden kann.
(3) Sollte sich im Einzelfall nachträglich herausstellen, dass kein Vergütungsanspruch gegen den Halter durchgesetzt werden kann (z. B. weil Beschilderung fehlte oder eine Erlaubnis bestand), trägt der Auftraggeber die nachgewiesenen Kosten in Höhe der Anlage B.
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt; Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Der Auftragnehmer unterhält eine branchenübliche Betriebs- und Verkehrshaftpflichtversicherung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Der Auftragnehmer ist verpflichteter Empfänger im Sinne von Art. 28 DSGVO, soweit zur Auftragsabwicklung erforderlich.
(1) Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Königsbrunn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(5) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers, abrufbar unter www.abschleppdienst-cakmak.de/agb.
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