AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Abschleppdienst Cakmak, Inhaber Ibrahim Cakmak, Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Abschleppdienst Cakmak, Inhaber Ibrahim Cakmak, Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Abschlepp-, Bergungs-, Pannenhilfe- und Fahrzeugtransportleistungen sowie den An- und Verkauf von Fahrzeugen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch das mündliche, fernmündliche, schriftliche oder elektronische Auftragsangebot des Auftraggebers und die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande. Eine Auftragsannahme erfolgt spätestens konkludent mit Ausführungsbeginn der Leistung.
(2) Wird der Auftrag durch einen Dritten (z. B. Polizei, Versicherung, Werkstatt, Pannenhilfsdienst, ADAC o. ä.) erteilt, gilt der Fahrzeughalter bzw. -eigentümer als Auftraggeber, sofern dieser den Auftrag erkennbar veranlasst hat oder der Auftrag in seinem Interesse erfolgt. Der unmittelbar handelnde Dritte haftet als Gesamtschuldner neben dem Halter, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Pannenhilfe vor Ort und Starthilfe
Abschleppen und Bergen von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Krafträdern und vergleichbaren Fahrzeugen
Unfallbergung einschließlich Räumung der Unfallstelle
Fahrzeugtransport (national und auf Anfrage international)
An- und Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, auch mit Schäden
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(3) Eine bestimmte Eintreffzeit wird nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Übliche Zeitangaben („voraussichtlich innerhalb von 30 Minuten“ o. ä.) sind unverbindliche Schätzwerte. Verzögerungen aufgrund von Verkehrslage, Wetter, höherer Gewalt oder gleichzeitiger Notfälle begründen keinen Schadensersatzanspruch.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Fahrzeug, zum Standort, zum Schadensbild und zu etwaigen Besonderheiten (z. B. Sonderausstattung, Ladung, beladene Anhängerkupplung, Allradantrieb, Wegfahrsperre, Hochvoltbatterie bei E-Fahrzeugen, Gefahrgut) zu machen.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere bei Bedarf bereitstehen. Bei Übergabe in Abwesenheit des Halters trägt der Auftraggeber das Risiko unzureichender Vollmachten.
(3) Macht der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben und entstehen daraus Mehraufwand, Schäden oder Folgekosten (z. B. notwendiges Spezialgerät, längere Anfahrt, Schäden am Fahrzeug aufgrund nicht angezeigter Besonderheiten), trägt sie der Auftraggeber.
§ 5 Preise und Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers, die auf Anfrage und vor Auftragsausführung in Textform mitgeteilt wird. Soweit eine Preisliste nicht im Einzelfall vereinbart wurde, gilt die übliche ortsangemessene Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) als vereinbart.
(2) Zuschläge können insbesondere anfallen für:
Einsätze in der Nacht (22:00–06:00 Uhr)
Einsätze an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
Einsätze unter erschwerten Bedingungen (Schnee, Eis, Gelände, Sondertransporte)
Wartezeiten, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat
Einsatz von Spezialgerät (Kran, Tieflader, Bergeschlitten)
(3) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Wird der Auftrag während der Anfahrt oder Bergung vom Auftraggeber abgebrochen, ist die bis dahin entstandene Vergütung einschließlich Anfahrtskosten zu zahlen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist mit Ausführung der Leistung sofort fällig und vor Ort in bar oder per gängiger Kartenzahlung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Auftraggebern, mit denen eine Rechnungsstellung vereinbart wurde, ist die Rechnung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht für Verbraucher gegenüber Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Unternehmerpfandrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht gemäß §§ 647, 704 BGB am Fahrzeug und an dessen Inhalt zu, soweit diese im Eigentum des Auftraggebers stehen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Auftrag zurückzuhalten. Über Verwertungsmaßnahmen ist der Auftraggeber rechtzeitig in Textform zu unterrichten.
§ 8 Standgeld
(1) Wird ein Fahrzeug auf das Betriebsgelände des Auftragnehmers verbracht und nicht innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Standgeld nach gültiger Preisliste zu berechnen.
(2) Bei länger als drei Monaten nicht abgeholten Fahrzeugen ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Fristsetzung berechtigt, das Fahrzeug nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (Pfandverkauf, §§ 1228 ff. BGB) zu verwerten.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(5) Für mitgeführte Gegenstände im Fahrzeug (insbesondere Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, mobile Endgeräte, abnehmbares Zubehör wie Navigationsgeräte) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich übergeben und schriftlich quittiert oder der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
(6) Schäden, die durch die Beschaffenheit oder den Zustand des Fahrzeugs (z. B. tiefergelegt, ungewöhnliche Aufbauten, mangelhafte Wartung, bereits bestehende Vorschäden) bei sach- und fachgerechter Verladung unvermeidbar sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Auf erkennbare Risiken wird der Auftraggeber vor Beginn hingewiesen.
§ 10 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine branchenübliche Betriebshaftpflicht- und Verkehrshaftungsversicherung für seine Leistungen. Über Umfang und Höhe der Versicherungsdeckung erteilt der Auftragnehmer auf Anfrage Auskunft.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher, die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Auf den nachstehenden Hinweis wird Bezug genommen.
(2) Wichtiger Hinweis bei Eil- und Notdiensten: Bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um solche Arbeiten sofort vorzunehmen, erlischt bzw. besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB. Dies betrifft insbesondere alle Pannenhilfe-, Abschlepp- und Bergungsaufträge, die unmittelbar nach Anforderung ausgeführt werden.
(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen mit Vertragsschluss. Der Widerruf ist zu richten an: Abschleppdienst Cakmak, Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn, E-Mail: info@abschleppdienst-cakmak.de.
(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er bei Widerruf einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
§ 12 An- und Verkauf von Fahrzeugen
(1) Für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen durch den Auftragnehmer gilt: Der Verkäufer sichert zu, alleiniger Eigentümer und uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein. Sämtliche Fahrzeugpapiere (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sind zu übergeben.
(2) Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen durch den Auftragnehmer an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung; die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe (§ 476 Abs. 2 BGB). Beim Verkauf an Unternehmer wird die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Königsbrunn. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Stand: 05/2026 – Abschleppdienst Cakmak, Ibrahim Cakmak, Haunstetter Str. 52, 86343 Königsbrunn